Stand der Technik: Qualitätssicherungsnormen für die Klebtechnik
Heute wird im Produktsicherheitsrecht der Stand der Technik123 gefordert. Dieser allein ist im Produktsicherheitsrecht verbindlich4, also folglich auch für geklebte Produkte. Die klebtechnischen Qualitätssicherungsnormen DIN 2304 (für den Einsatz der Klebtechnik allgemein in Industrie und Handwerk) DIN 6701 (für den Einsatz der Klebtechnik im Schienenfahrzeug) beschreiben aus diesem Grund den Stand der Technik für die Organisation klebtechnischer Prozesse, d.h. sie kodifizieren den Stand der Technik für die Umsetzung der Klebtechnik4 und sind folglich verbindlich. Betriebe, die für ihre klebtechnische Fertigung eine Betriebszertifizierung nach einer dieser Normen nachweisen, dokumentieren damit, dass sie nach dem rechtlich verbindlichen Stand der Technik die Klebtechnik in ihrem Umfeld einsetzen und ihr Personal normgerecht klebtechnisch qualifiziert haben.
1 etwa gemäß§ 14 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz GPSG
2 Art. 3 Abs. 3 e der Produktsicherheitsrichtlinie
3 Anhang I Allgemeine Grundsätze Nr. 3, Anhang IX Nr. 9.2 sowie Erwägungsgrund 14 der Maschinenrichtlinie
4 Prof. Dr. Thomas Wilrich, Was bedeutet „Stand der Technk“?, CE INFO Service, Ausgabe Nr. 05 –
05-2010, © IBF GmbH – www.ibf.at